Barrierefreiheit

Der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist die Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurde bei der Erstellung der Homepage größtmögliche Sorgfalt auf die Zugänglichkeit gelegt.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren, Probleme oder Mängel auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.behindertenanwaltschaft.ktn.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:

Amt der Kärntner Landesregierung

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

E-mail: behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at

Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular
https://antidiskriminierung.ktn.gv.at/kontakt
Beschwerden entgegen.

Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Kärnten oder einer ihm zurechenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle gegenüber der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter
https://antidiskriminierung.ktn.gv.at .

Erklärung zur Barrierefreiheit:

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist bemüht, ihre Homepage im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.behindertenanwaltschaft.ktn.gv.at .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die Konformitätsstufe AAA wird in Teilbereichen der Website erreicht. Die Zugänglichkeit mit Gebärdensprachvideos bzw. Leichter Sprache beschränkt sich auf Kernbereiche des Webangebotes.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Inhalte von Dritten, auf die verlinkt wird, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 31. März 2021 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA(A) am 31. März 2021. Es wurde die Konformität für einzelne Seiten ermittelt. Nicht eingeschlossen ist die Prüfung von PDF-Dokumenten.

Beim Test wurde eine repräsentative Seitenauswahl getroffen, die auf den gesamten Webauftritt schließen lässt.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Das folgende Video liefert Informationen zur Barreierfreiheit unserer Website in Gebärdensprache.

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